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   VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20   

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VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20 (https://dejure.org/2021,1164)
VG Köln, Entscheidung vom 19.01.2021 - 7 L 2007/20 (https://dejure.org/2021,1164)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 7 L 2007/20 (https://dejure.org/2021,1164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lehrer muss während der Arbeitszeit Mund-Nasen-Bedeckung tragen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2020 - 13 B 675/20

    Pflicht zum Tragen einer "Alltagsmaske" gilt weiterhin

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    vgl. RKI Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19, Gesamtstand: 18.1.2020, abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=6EFFE5D9531DC9B4B6F0473C3B29D652.internet062?nn=2386228 ; sowie OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 13 B 675/20.NE - juris Rn. 61 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 13 B 675/20.NE - juris Rn. 65 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 13 B 675/20.NE - juris Rn. 66 m.w.N.

    vgl. ausführlich auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 13 B 675/20.NE - juris Rn. 66 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Dabei folgt die Kammer der zutreffenden Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. Beschlüsse vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20.NE - vom 27. August 2020 - 13 B 1220/20.NE - und vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE, wonach die in § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO angeordnete Maskenpflicht angesichts der gegenwärtigen, weltweiten Pandemielage nicht erkennbar ermessensfehlerhaft und insbesondere auch unter Abwägung der widerstreitenden Interessen verhältnismäßig ist.

    Um der Schule eine sachgerechte Prüfung zu ermöglichen, bedarf es grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11, Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris Rn. 12 m.w.N.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 11 S 132.20

    Eindämmungsverordnung; Maskenpflicht; Befreiung; gesundheitliche Gründe;

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht durch den Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 04. Januar 2021 - OVG 11 S 132/20 -.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Januar 2021 - OVG 11 S 132/20 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 13 B 1197/20

    Eilantrag gegen "Maskenpflicht" im Unterricht erfolglos

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Dabei folgt die Kammer der zutreffenden Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. Beschlüsse vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20.NE - vom 27. August 2020 - 13 B 1220/20.NE - und vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE, wonach die in § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO angeordnete Maskenpflicht angesichts der gegenwärtigen, weltweiten Pandemielage nicht erkennbar ermessensfehlerhaft und insbesondere auch unter Abwägung der widerstreitenden Interessen verhältnismäßig ist.

    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber weiterhin davon ausgeht, dass die Coronapandemie eine ernstzunehmende Gefahrensituation begründet, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertigt, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates für Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung grundsätzlich auch gebietet, zu dieser Bewertung ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE -, juris Rn. 47.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären, und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären, und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1787/20

    Keine Hundeschule in Corona-Zeiten

    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    vgl. ausführlich OVG NRW; Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 13 B 1787/20.NE -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 13 B 1220/20
    Auszug aus VG Köln, 19.01.2021 - 7 L 2007/20
    Dabei folgt die Kammer der zutreffenden Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. Beschlüsse vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20.NE - vom 27. August 2020 - 13 B 1220/20.NE - und vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE, wonach die in § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO angeordnete Maskenpflicht angesichts der gegenwärtigen, weltweiten Pandemielage nicht erkennbar ermessensfehlerhaft und insbesondere auch unter Abwägung der widerstreitenden Interessen verhältnismäßig ist.
  • VG Freiburg, 10.03.2021 - 3 K 477/21

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in

    Soweit solche Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen bzw. Atteste im Zusammenhang mit Ausnahme- oder Befreiungstatbeständen von der Maskenpflicht pauschal auch von anderen Gerichten angenommen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2020 - 13 B 1368/20 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 -, juris Rn. 19; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15.01.2021 - 1 Bs 237/20 -, juris Rn. 67; VG Köln, Beschluss vom 19.01.21 - 7 L 2007/20 -, juris Rn. 33; vgl. auch Eibenstein/Schlereth/Lang, Das ärztliche Attest in der COVID-19-Pandemie, COVuR 2021, 147 m.w.N.), folgt dem die Kammer für die Rechtslage in Baden-Württemberg nicht.

    Diese Norm verlangt zudem lediglich eine Glaubhaftmachung, nicht etwa einen Nachweis gesundheitlicher Gründe (vgl. zur insoweit abweichenden Landesregelung, wonach das Vorliegen medizinischer Gründe durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist: VG Köln, Beschluss vom 19.01.2021 - 7 L 2007/20 -, juris Rn. 29).

  • VG Köln, 16.03.2021 - 7 L 443/21

    Maskenpflicht in der Schule/Anforderungen an das ärztliche Attest

    Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (Vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.09.2020 - 13 B 1338/20 -, juris Rn. 11; sowie Beschl. v. 03.03.2021 - 13 B 20/21 - Beschlüsse der erkennenden Kammer v. 17.12.2020 - 7 L 2312/20 - und v. 19.01.2021 - 7 L 2007/20 -, beide bei juris abrufbar).

    Schulleiter, wie auch alle übrigen Lehrkräfte der Schule, unterliegen zudem der Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. § 37 BeamtStG, § 3 Abs. 2 TVL) (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 03.03.2021 - 13 B 20/21 - Beschluss der erkennenden Kammer vom 19.01.2020 - 7 L 2007/20 -, abrufbar bei juris.).

  • VG Köln, 06.01.2022 - 7 L 2114/21

    Schulbesuch ohne Mund-Nasen-Bedeckung? - Corona-Virus

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 - 13 B 1338/20 -, juris Rn. 11; vom 03.03.2021 - 13 B 20/21 - Beschlüsse der erkennenden Kammer v. 17.12.2020 - 7 L 2312/20 - vom 19.01.2021 - 7 L 2007/20 -, juris; vom 16.03.2021 - 7 L 432/21 - und vom 21.10.2021 - 7 L1653/21 -.
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